Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind und fahren aktuell schon kostenlos und sollen entsprechend von der Umlage befreit werden. Das betrifft nach (§§ 145 ff. SGB IX). gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Daher würde Bremen die bisher gezahlten Ausgleichszahlungen des Bundes auch weiter an die Verkehrsunternehmen überweisen. Dies ist in unserem Rechenmodell berücksichtigt. Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft gar nicht mobil sind, wären ebenfalls von der Umlage befreit.
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Basiskonzept