Gegen eine Normalisierung der Variante 2.3. als alternativlose Domsheide-Option!

Gegen eine Normalisierung der Variante 2.3. als alternativlose Domsheide-Option! 1


Ein Kommentar von Dominik Lange, Sprecher von Einfach Einsteigen

Am 6. März waren wir zu einem sogenannten „Stakeholder-Briefing“ der Senatorin für Mobilität eingeladen, um an einem Tisch mit verschiedenen Akteur*innen (u.a. Politik, Behörde, Behindertenverbände, Glocke, Domsgemeinde, Denkmalpflege, Umwelt- und Verkehrsverbände und einige mehr) über die Umgestaltung der Domsheide zu diskutieren.

Neben einer durchaus lehrreichen Vorstellung der stadtentwicklungstechnischen Gesichtspunkte, die zur Entscheidung des Senats für die Variante 2.3 führten, merkte man dennoch schnell, dass der Senat mit allen Mitteln versucht, den Konflikt um den Umbau der Domsheide in ihrem Sinne zu befrieden und die Variante 2.3 als vermeintlich einzige Alternative zu normalisieren.

Es mag zwar an sich ihr gutes Recht sein, für den Senats-Favoriten zu werben, widerspricht aber dem Beteiligungsverfahren von 2019 (!), das bereits eindeutig zum Ergebnis gelangte, dass die barrierefreie und fahrgastfreundliche Variante 5.1 die in vielerlei Hinsicht deutlich bessere Alternative wäre. So hat es auch ein Vertreter des Verkehrswendebündnisses hervorgehoben. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass die Entscheidung für die Variante 2.3 mit den getrennten und weiter als bisher auseinanderliegenden Haltestellen zwar politisch gewollt, aber fachlich nicht zu begründen ist. 

Schlaglichtartig seien dabei nur 3 Aspekte nochmal hervorgehoben:

  • Die Variante 2.3. schafft mehr Barrieren durch längere Umsteigewege und eine höhere Steigung.
  • Die chaotische Dechanat-Wachtstraßen-Querung wird überhaupt nicht aufgelöst, es bleibt eine gefährliche Querung für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen.
  • Wie die BSAG erneut bestätigte, erhöht die Variante 5.1 sogar signifikant den Takt gegenüber der Variante 2.3. Der Senat will den ÖPNV also wissentlich nicht attraktiver machen.

Leider haben sich die Befürworter der Variante 2.3 dem Dialog aktiv entzogen, sind regelrecht geflüchtet – entweder noch während oder direkt im Anschluss an die Veranstaltung. Was individuell vielleicht verständlich ist, führt insgesamt nicht zu einem wechselseitigen Verständnis für die verschiedenen Perspektiven. Das ist mehr als ärgerlich, denn genau dieser Dialog wäre essenziell gewesen, um eine tragfähige Lösung für alle zu finden. Hier muss noch mehr passieren – und vor allem muss endlich richtig zugehört werden, statt lediglich zu beschwichtigen.

Was jedoch auch klar sein sollte: wenn Stadtentwicklung und Barrierefreiheit in der Güterabwägung konfligieren, dann ist es völlig indiskutabel, welches Gut höher zu gewichten ist. Es wäre bedauerlich, wenn erst ein Gericht die Einschätzung des gesunden Menschenverstandes (und des Grundgesetzes) bestätigen müsste. Denn die Kosten dafür sind immerhin ein Stillstand von mehreren Jahrzehnten. Das kann und sollte der bremischen Senat nicht verantworten. 

Stattdessen muss er endlich mit offenen Karten spielen und die Frage beantworten: was hat den Senat 2019 trotz des eindeutigen Ergebnisses des Beteiligungsverfahrens zugunsten der 5.1. bewegt, sich wider besseres Wissen für die 2.3. zu entscheiden? Wir bleiben dabei: nur die Variante 5.1. ist tatsächlich barrierefrei. Sie sollte auch umgesetzt werden.