Werden sich Bremer*innen von der Umlage befreien lassen können?

Ja, aber nur sehr wenige. Es ist generell verfassungsrechtlich geboten, dass einzelnen Menschen, die Möglichkeit gegeben werden muss, sich von der Umlage befreien zu lassen, wenn sie den Nahverkehr aus schierer Unmöglichkeit nicht nutzen können. Dies wird auf Menschen zutreffen, die aufgrund einer Schwerbehinderung oder Ihres Gesundheitszustandes dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum ihrer Mobilität beraubt sind. Des Weiteren wird dies u.U. auf wenige Menschen ganz oder teilweise zutreffen, denen auch einige Jahre nach umfassenden Ausbau des Nahverkehrsnetzes keine Nahverkehrsanbindung gewährleistet werden kann ohne das ein längerer Weg zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden muss. Wo die Grenzen sind, muss im Gesetz oder einer Verordnung definiert werden. In Bremen könnte dies zum Beispiel auf die Einwohner*innen des Blocklands zutreffen. Eine Befreiung von der Umlage, weil man den Nahverkehr nicht nutzt oder nicht nutzen möchte, wird nicht vorgesehen sein. Das ist bei anderen Umlagen auch nicht der Fall und nicht erforderlich. Wie [hier] ausgeführt, profitieren auch Menschen, die den Nahverkehr nicht nutzen, von der Umlage.

Kategorie: Basiskonzept
Tags: befreiung, Freistellung, Umlage