Regelmäßig werden uns auf Veranstaltungen, über Social Media oder in Gesprächen sehr ähnliche Fragen gestellt. Wir haben im Folgenden eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten zusammen gestellt. Wir hoffen damit, dass Verständnis für das Konzept zu erleichtern. Leider handelt es sich um eine komplexe Materie und die Antworten lassen sich ohne erheblich die Darstellungsqualität zu verschlechtern, leider nicht direkt in das Konzept einarbeiten.
Wegen des Umfangs ist es am Besten die FAQ zu durchsuchen
Wir sind keine Juristen oder Steuerfachleute. Zweckbestimmte Umlagen sind generell ein bewährtes Finanzierungsinstrument. Das bekannteste ist die Rundfunkgebühr, die vielfach auch vor dem Bundesverfassungsgericht, standgehalten hat. In Bremen gibt es z.B. auch den Beitrag zur Arbeitnehmerkammer, mit der deren Arbeit finanziert wird. Für die Zulässigkeit einer Umlage zur Finanzierung des Nahverkehrs gibt es keinen Präzedenzfall, wohl aber zahlreiche Rechtsgutachten, die die generelle Zulässigkeit bejahen. Wir haben unser Konzept darauf aufbauend entwickelt. Es ist durchaus möglich, dass einzelne Aspekte unseres Basiskonzepts noch angepasst werden müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Wir gehen aber davon aus, dass die Grundideen, die sich im Basiskonzept manifestieren generell ohne größere Probleme rechtlich machbar sind.
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