Wenn den Nahverkehrsunternehmen das Geld ohnehin zufließt, wie werden diese motiviert, die Qualität des Angebots zu sichern und zu verbessern?

Bereits heute ist es so, dass der Nahverkehr von den Kommunen als Aufgabenträgern bestellt wird. Wenn die Aufträge nicht an das eigene kommunale Unternehmen vergeben werden (wie das in Bremen bei der BSAG der Fall ist), dann gibt es in den meisten Fällen eine Ausschreibung. Der Umfang und die Qualität des Angebots wird durch die Ausschreibung und die darauf basierenden Verträge bestimmt und nicht durch den Ticketverkauf. Nahverkehr ist in den meisten Fällen ein Verlustgeschäft, die Verluste werden durch die Kommunen ausgeglichen. Dort, wo Gewinne anfallen, sind diese auf ein sehr geringes Maß gedeckelt. Wenn es an Qualität mangelt, dann liegt dies daran, dass der Aufgabenträger einen schlechten Vertrag ausgehandelt hat, einen guten Vertrag schlecht kontrolliert oder aber eben auch bestimmte Leistungen die ein*e Kund*in erwarten würde, nicht bestellt hat. Wir rechnen damit, dass die Qualität des Nahverkehrs mit Einführung der Umlagenfinanzierung nach und nach deutlich steigt. Auch wenn keine Tickets mehr verkauft werden, gibt dann viel mehr zahlende Kund*innen, die dann Mängel feststellen, kritisieren und deren Behebung einfordern können. Darüber hinaus hat die Umlagenfinanzierung zur Folge, dass viel mehr Mittel zur Verfügung stehen, die die Aufgabenträger dann auch einsetzen können, eine höhere Qualität in Auftrag zugeben.

Kategorie: Basiskonzept
Tags: Ausschreibung, BSAG, Nahverkehrsunternehmen, Nord-West-Bahn, Qualität, Qualitätssicherung