Regelmäßig werden uns auf Veranstaltungen, über Social Media oder in Gesprächen sehr ähnliche Fragen gestellt. Wir haben im Folgenden eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten zusammen gestellt. Wir hoffen damit, dass Verständnis für das Konzept zu erleichtern. Leider handelt es sich um eine komplexe Materie und die Antworten lassen sich ohne erheblich die Darstellungsqualität zu verschlechtern, leider nicht direkt in das Konzept einarbeiten.
Wegen des Umfangs ist es am Besten die FAQ zu durchsuchen
Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind und fahren aktuell schon kostenlos und sollen entsprechend von der Umlage befreit werden. Das betrifft nach (§§ 145 ff. SGB IX). gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Daher würde Bremen die bisher gezahlten Ausgleichszahlungen des Bundes auch weiter an die Verkehrsunternehmen überweisen. Dies ist in unserem Rechenmodell berücksichtigt. Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft gar nicht mobil sind, wären ebenfalls von der Umlage befreit.
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