FAQ: Fragen & Antworten

Regelmäßig werden uns auf Veranstaltungen, über Social Media oder in Gesprächen sehr ähnliche Fragen gestellt. Wir haben im Folgenden eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten zusammen gestellt. Wir hoffen damit, dass Verständnis für das Konzept zu erleichtern. Leider handelt es sich um eine komplexe Materie und die Antworten lassen sich ohne erheblich die Darstellungsqualität zu verschlechtern, leider nicht direkt in das Konzept einarbeiten.

Wegen des Umfangs ist es am Besten die FAQ zu durchsuchen

 

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Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind und fahren aktuell schon kostenlos und sollen entsprechend von der Umlage befreit werden.  Das betrifft nach (§§ 145 ff. SGB IX). gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Daher würde Bremen die bisher gezahlten Ausgleichszahlungen des Bundes auch weiter an die Verkehrsunternehmen überweisen. Dies ist in unserem Rechenmodell berücksichtigt. Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft gar nicht mobil sind, wären ebenfalls von der Umlage befreit.

Kategorie: Basiskonzept

Ja, aber nur sehr wenige. Es ist generell verfassungsrechtlich geboten, dass einzelnen Menschen, die Möglichkeit gegeben werden muss, sich von der Umlage befreien zu lassen, wenn sie den Nahverkehr aus schierer Unmöglichkeit nicht nutzen können. Dies wird auf Menschen zutreffen, die aufgrund einer Schwerbehinderung oder Ihres Gesundheitszustandes dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum ihrer Mobilität beraubt sind. Des Weiteren wird dies u.U. auf wenige Menschen ganz oder teilweise zutreffen, denen auch einige Jahre nach umfassenden Ausbau des Nahverkehrsnetzes keine Nahverkehrsanbindung gewährleistet werden kann ohne das ein längerer Weg zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden muss. Wo die Grenzen sind, muss im Gesetz oder einer Verordnung definiert werden. In Bremen könnte dies zum Beispiel auf die Einwohner*innen des Blocklands zutreffen. Eine Befreiung von der Umlage, weil man den Nahverkehr nicht nutzt oder nicht nutzen möchte, wird nicht vorgesehen sein. Das ist bei anderen Umlagen auch nicht der Fall und nicht erforderlich. Wie [hier] ausgeführt, profitieren auch Menschen, die den Nahverkehr nicht nutzen, von der Umlage.

Kategorie: Basiskonzept

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