Regelmäßig werden uns auf Veranstaltungen, über Social Media oder in Gesprächen sehr ähnliche Fragen gestellt. Wir haben im Folgenden eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten zusammen gestellt. Wir hoffen damit, dass Verständnis für das Konzept zu erleichtern. Leider handelt es sich um eine komplexe Materie und die Antworten lassen sich ohne erheblich die Darstellungsqualität zu verschlechtern, leider nicht direkt in das Konzept einarbeiten.
Wegen des Umfangs ist es am Besten die FAQ zu durchsuchen
Wir schlagen vor, dass die Umlage so weit es möglich ist, über bestehende Erhebungswege bezahlt wird. Studierende beziehen weiter Ihr Semesterticket über die Universitäten und Hochschulen. Angestellte und Beamte bezahlen die Umlage über ihren Arbeitergeber und Bezieher*innen von Sozialleistungen z.B. über das Jobcenter. So hält sich der Aufwand in Grenzen und nur die Zahlungspflichtigen, die nicht über einen bestehenden Erhebungsweg erreichbar sind, kommen jemals in Kontakt mit einer noch zu schaffenden Behörde, um die Umlage zu entrichten. Generell sollen sich alle volljährigen Einwohnenden Bremens und alle volljährigen Pendler*innen, die sozialversicherungspflichtig in Bremen beschäftigt sind, an der Umlage beteiligen. Studierende der Bremer Universitäten zahlen weiter ihr Semesterticket und sind dafür von der Umlage befreit. Darüber hinaus soll Tourist*innen über eine Erhöhung der bereits vorhanden Citytax zur Finanzierung des Nahverkehrs beitragen. Wie dies bereits bei der paritätischen Sozialversicherung üblich ist, soll die Hälfte der Umlage durch die Wirtschaft bezahlt werden. Es ist in unserem Land üblich, dass Steuern und Abgaben für das Gemeinwohl erhoben werden und nicht alle Ausgaben jedem unmittelbar nutzen. Dennoch profitieren wir am Ende alle davon direkt oder indirekt, wenn der Staat mit dem eingenommenen Geld z.B. Infrastruktur und Sozialleistungen finanziert. So ist es auch mit einer Nahverkehrsumlage. Auch diejenigen, die den Nahverkehr nicht nutzen profitieren indirekt davon: Autofahrer*innen, Radfahrer*innen und Fußgänger*innen profitieren davon, am Ende weniger Autos auf den Straßen unterwegs sind: Das heißt weniger Staus, mehr Sicherheit auf den Straßen, eine saubere Luft, weniger Atemwegserkrankungen und weniger CO2-Ausstoß. Die Stadt und die Stadtgesellschaft profitieren davon, dass Flächen, die aktuell als Parkplätze genutzt werden anders verwendet werden können, die Straßeninfrastruktur (z.B. Brücken!) weniger verschleißt und die Justiz sich nicht mehr mit Schwarzfahrer*innen befassen muss und dadurch über 1 Million Euro im Jahr einspart. Die Bremer Unternehmen profitieren auf vielfältige Art: Der Wirtschaftsverkehr kommt besser durch die Stadt, ein guter Nahverkehr macht Bremen attraktiver für Fachkräfte, Geschäfte und Veranstaltungsorte werden günstiger erreichbar und rund um einen attraktiveren Nahverkehr kann ein Markt für neue Dienstleistungsangebote entstehen. Alles in allem haben wir unsere Kostenrechnung bewusst konservativ angelegt, um überraschend höhere Umlagen zu vermeiden, wenn das Modell professionell durchgerechnet wird. Wir gehen daher davon aus, dass die Umlage sowohl für Bürger*innen als auch Unternehmen etwas geringer ausfallen wird, als in unserem Basiskonzept berechnet. Das Einfach Einsteigen Basiskonzept sieht drei feste Beiträge vor: 0 € für Minderjährige und Schwerbehinderte, 10 € als ermäßigten Beitrag und knapp 20 € Normaler Beitrag. Warum unser Basiskonzept nicht etwa einen prozentualen Anteil des Einkommens vorschlägt, ist eine der am meisten gestellten Fragen. Bei der Sozialversicherung oder beim Arbeitnehmerkammerbeitrag ist dies üblich Praxis. Es gibt darauf mehrere Antworten: Generell halten wir es auch für einen denkbaren Weg statt Festbeiträgen einen prozentualen Anteil des Einkommens als Umlage zu erheben. Einer simpler Grund, warum sich dies sich so nicht in unserem Basiskonzept wiederfindet: Fehlendes Know-How und fehlende Zahlen. Wir hatten weder Zugriff auf die dazu notwendigen Zahlen, noch verfügten wir über das notwendige Know-How, um eine entsprechende Berechnung vorzunehmen. Ob man sich dafür oder dagegen entscheidet ist Sache der Politik.Es gibt aus unserer Sicht allerdings auch inhaltliche und praktische Gründe auf die für manche sozial gerechter scheinende Form der Umlage zu verzichten und auf Festbeiträge zu setzen: Ja, aber nur sehr wenige. Es ist generell verfassungsrechtlich geboten, dass einzelnen Menschen, die Möglichkeit gegeben werden muss, sich von der Umlage befreien zu lassen, wenn sie den Nahverkehr aus schierer Unmöglichkeit nicht nutzen können. Dies wird auf Menschen zutreffen, die aufgrund einer Schwerbehinderung oder Ihres Gesundheitszustandes dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum ihrer Mobilität beraubt sind. Des Weiteren wird dies u.U. auf wenige Menschen ganz oder teilweise zutreffen, denen auch einige Jahre nach umfassenden Ausbau des Nahverkehrsnetzes keine Nahverkehrsanbindung gewährleistet werden kann ohne das ein längerer Weg zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden muss. Wo die Grenzen sind, muss im Gesetz oder einer Verordnung definiert werden. In Bremen könnte dies zum Beispiel auf die Einwohner*innen des Blocklands zutreffen. Eine Befreiung von der Umlage, weil man den Nahverkehr nicht nutzt oder nicht nutzen möchte, wird nicht vorgesehen sein. Das ist bei anderen Umlagen auch nicht der Fall und nicht erforderlich. Wie [hier] ausgeführt, profitieren auch Menschen, die den Nahverkehr nicht nutzen, von der Umlage.
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